Das BFG hat sich jüngst in einem Verfahren mit der Frage beschäftigt, ob Versicherungssteuerpflicht auch für versicherungsähnliche Produkte besteht, bei denen das Versicherungsunternehmen kein versicherungstypisches Risiko übernimmt. Überraschend wurde diese Frage bejaht, die Rechtsauffassung des BFG widerspricht jedoch der hM und ist nach Meinung des Autors schon auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts verfehlt.