Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen innerhalb von Unternehmensgruppen und Konzernen dürfen nicht zu internationalen Gewinnverschiebungen führen. Verrechnungspreise müssen daher so gestaltet sein, dass sie den Preisen entsprechen, die zwischen unabhängigen Unternehmen zustande gekommen wären. Ist dies nicht der Fall, kommt es zu Verrechnungspreisberichtigungen durch die Abgabenbehörde. Die dadurch entstandene Doppelbesteuerung soll durch eine Gegenberichtigung im anderen Staat rückgängig gemacht werden.