Die mit 1. 1. 2016 in Kraft tretende Steuerreform bringt eine massive steuerliche Mehrbelastung für Immobilieneigentümer. Einerseits ergeben sich Änderungen in der laufenden Besteuerung (zB Senkung der Abschreibesätze, Verlängerung der Zehntel- auf Fünfzehntelabschreibungen, Anhebung des Grundanteils), andererseits kommt es bei der entgeltlichen Übertragung von Liegenschaften durch die Anhebung der Immobilienertragsteuer von 25 % auf 30 % zu einer höheren Abgabenlast.1