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Immobilientransaktionen iZm Umgründungen im Lichte des StRefG 2015/2016

Steuerrecht aktuellMMag. Jürgen Reinold/Mag. Karl Hannes Stückler, BSc., LL.B.ÖStZ 2015/902ÖStZ 2015, 681 Heft 23 v. 1.12.2015

Die mit 1. 1. 2016 in Kraft tretende Steuerreform bringt eine massive steuerliche Mehrbelastung für Immobilieneigentümer. Einerseits ergeben sich Änderungen in der laufenden Besteuerung (zB Senkung der Abschreibesätze, Verlängerung der Zehntel- auf Fünfzehntelabschreibungen, Anhebung des Grundanteils), andererseits kommt es bei der entgeltlichen Übertragung von Liegenschaften durch die Anhebung der Immobilienertragsteuer von 25 % auf 30 % zu einer höheren Abgabenlast.11Vgl dazu Reinold/Stückler, Steuerreformgesetz 2015/2016: Neuerungen im Bereich der Ertragsbesteuerung von Immobilien, ÖStZ 2015/542, 403 ff; Bodis/Wild, Änderungen der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung, in Mayr/Lattner/Schlager (Hrsg), Steuerreform 2015/2016, SWK-Spezial, 66 (79 ff). Zudem kommt es auch im GrEStG zu Änderungen für Immobilienübertragungen. Vgl dazu Schimmer/Stückler, Die Grunderwerbsteuer nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016, ÖStZ 2015/568, 455 ff; Schimmer/Stückler, Anteilsvereinigungen und -übertragungen nach dem Steuerreformgesetz 2015/2016, ÖStZ 2015/569, 465 ff; Hirschler/Schimmer, Anteilsvereinigung und -übertragung nach § 1 Abs 2a und Abs 3 GrEStG bei Umgründungsvorgängen nach dem StRefG 2015/16, ÖStZ 2015/903, 690 ff.

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