Dieser Beitrag stellt die Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2016) vor, die am 10. 11. 2015 in Begutachtung versendet wurde. Es wird die Berechnung des Grundstückswerts nach dieser Verordnung anhand von Beispielen näher erläutert. Außerdem sollen mögliche Probleme bei der Anwendung des jeweiligen Verfahrens beleuchtet werden. Die Begutachtungsfrist endet mit 1. 12. 2015.