Im Rahmen des StRefG 2015/2016 wurde mit Wirksamkeit ab 2016 die Besteuerung von Mitarbeiterrabatten umfassend
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neu geregelt. Die Neuregelung führe in Einzelfällen zu massiven Steuervorteilen. Gleichzeitig stelle sich dadurch die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung, weil die neuen Steuervergünstigungen nur Arbeitnehmern bestimmter Wirtschaftszweige zugänglich seien.