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VwGH kappt Drittelbegünstigung für Barauszahlungen des Pensionskassenguthabens von Grenzgänger-Pensionisten (Geiger, SWK 25/2015, S. 1101)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 2Nichtselbständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/892ÖStZ 2015, 665 Heft 22 v. 16.11.2015

Unter Vorarlbergs Grenzgängern herrsche große Aufregung. Entgegen der jahrelang geübten Praxis verweigert die Finanzverwaltung neuerdings unter Verweis auf die VwGH-Judikatur bei der Barauszahlung von Pensionskassenguthaben die Drittelbegünstigung. Dies schmerze umso mehr, als es durch den hohen Frankenkurs gerade jetzt verlockend sei, das in der gesetzlichen Altersvorsorge angesparte Kapital als Einmalbetrag zu beziehen. Wieso Steuerberater, Abgabenbehörden, Gerichte und der Gesetzgeber gefordert sind, zeigt Geiger praxisnah anhand der gesetzlichen Grundlagen und facettenreicher Beispiele.

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