Seit dem 1. StabG 2012 werden den Parteienvertretern bei Grundstückstransaktionen nicht nur iRd GrESt, sondern auch für Zwecke der Einkommensteuer des Veräußerers ("Immo-ESt") gewisse Mitwirkungspflichten auferlegt. Allerdings regen sich gewisse Zweifel gegen die Verfassungskonformität der Regelungen, wie ein vom VfGH zurückgewiesener Individualantrag (G 57/2013) verdeutlicht. Der Beitrag will der Frage auf den Grund gehen, ob die Inanspruchnahme der Parteienvertreter iRd Immo-ESt verfassungskonform ausgestaltet wurde.