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Ermittlung der 25%-Grenze beim Pachtzinsenabzug nach der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung (Urban, BFGjournal 9/2015, S. 327)

Artikelrundschau September 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/861ÖStZ 2015, 662 Heft 22 v. 16.11.2015

Ab 2011 dürfe der Abzug der bezahlten Pachtzinse 25 % des auf die zugepachteten Flächen entfallenden Einheitswerts nicht übersteigen. Unentgeltliche Nutzungsüberlassungen sowie Nutzungsüberlassungen zu einem bloß symbolischen "Pachtzins" seien bei der 25%-Grenze außer Ansatz zu lassen.

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