Die Autoren hinterfragen das Ergebnis der BFG-E vom 24. 2. 2015, RV/3100347/2013, und kritisieren, dass die vom Finanzamt vorgenommene und vom BFG bestätigte Nachversteuerung nach § 11a EStG infolge Eigenkapitalabfalls unzutreffend sei.
Die Autoren hinterfragen das Ergebnis der BFG-E vom 24. 2. 2015, RV/3100347/2013, und kritisieren, dass die vom Finanzamt vorgenommene und vom BFG bestätigte Nachversteuerung nach § 11a EStG infolge Eigenkapitalabfalls unzutreffend sei.