Unter Berücksichtigung der mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten gesetzlichen Änderungen in § 95 Abs 4 Z 1 bzw § 100 Abs 3 Z 1 EStG und der Rechtsprechung des VwGH hat das BMF seine Info vom 30. 3. 2015, siehe ÖStZ 2015/288, aufgehoben und durch eine neue zur Vorgehensweise bei der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer iZm verdeckten Ausschüttungen und der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG ersetzt: