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Verschärfte Voraussetzungen für Direktvorschreibung der KESt bzw Abzugsteuer ab 15. 8. 2015

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/846ÖStZ 2015, 648 Heft 22 v. 16.11.2015

Unter Berücksichtigung der mit dem StRefG 2015/2016 erfolgten gesetzlichen Änderungen in § 95 Abs 4 Z 1 bzw § 100 Abs 3 Z 1 EStG und der Rechtsprechung des VwGH hat das BMF seine Info vom 30. 3. 2015, siehe ÖStZ 2015/288, aufgehoben und durch eine neue zur Vorgehensweise bei der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer iZm verdeckten Ausschüttungen und der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG ersetzt:

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