EStG: § 34 Abs 1
VwGH 29. 4. 2015, 2012/13/0012
Voraussetzung dafür, dass die Übernahme der Kosten für die häusliche Pflege der nach einem Schlaganfall betreuungsbedürftigen Mutter des StPfl bei diesem als außergewöhnliche Belastung wegen eines Zusammenhangs mit einer Liegenschaftsübertragung verneint werden kann, ist grundsätzlich, dass die Belastung des StPfl ohne den Übergabsvertrag (mit dem der StPfl die von seinen Eltern bewohnte und je zur Hälfte in ihrem Eigentum stehende Liegenschaft in sein Alleineigentum übernahm, wobei er seinen Eltern aber das Wohnungsgebrauchsrecht und ein Fruchtgenussrecht einräumte) nicht eingetreten wäre.