EStG 1988: § 4 Abs 10 Z 1, UmgrStG: Art III
VwGH 17. 12. 2014, 2012/13/0126
Auch bei einer Einbringung eines Einzelunternehmens zu Buchwerten nach Art III UmgrStG handelt es sich um einen Veräußerungsakt, für den § 24 Abs 7 EStG lediglich vorsieht, dass ein Veräußerungsgewinn nicht zu ermitteln ist.