Mit Einführung der Abgabenerhöhung gem § 29 Abs 6 FinStrG gibt es in der praktischen Anwendung eine Menge an (neuen) Zweifelsfragen und Unstimmigkeiten. Eine grundlegende Frage ist, ob das zwischen Prüfungsanmeldung und Prüfungsbeginn eingebrachte Anbringen überhaupt als Selbstanzeige gewertet werden kann/soll oder nicht. Was vor dem Stichtag 1. 10. 2104 im Zweifelsfall mit "Ja" beantwortet wurde, sei heute angesichts der daraus entstehenden Konsequenzen nicht mehr so einfach zu beurteilen und führe regelmäßig zu Interpretationsunterschieden.