vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höherer Grenzwert für Pensionsabfindungen

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2015/796ÖStZ 2015, 620 Heft 21 v. 6.11.2015

Der auch für die begünstigte Besteuerung nach § 67 Abs 8 lit e EStG maßgebliche Abfindungsgrenzbetrag gemäß § 1 Abs 2a PKG beträgt ab 1. 1. 2016 12.000 €. Veröffentlichung der Finanzmarktaufsichtsbehörde 22. 10. 2015.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte