EStG 1988: § 16 Abs 1
VwGH 24. 3. 2015, 2012/15/0074
Aufwendungen im Zusammenhang mit einem auf einer beruflich veranlassten Fahrt (zu der auch die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählt) erlittenen Verkehrsunfall können unter bestimmten Voraussetzungen (unabhängig von gewährten Pauschbeträgen nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG) Werbungskosten darstellen. Dies gilt jedenfalls für einen unverschuldeten Unfall.