EStG 1988: § 16 Abs 1
VwGH 29. 1. 2015, 2011/15/0148
Gehört die Betreuung und Pflege des im Eigentum des Dienstgebers stehenden aktiven Diensthundes im Haushalt des Polizisten zu dessen Dienstpflicht, stellen die Aufwendungen des Diensthundeführers für den ihm anvertrauten Diensthund Werbungskosten dar, soweit sie vom Dienstgeber nicht ersetzt werden.