Die Steuerreform bringe neben einer Tarifreform im lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bereich auch eine Neuregelung von Sachbezügen ab 2016. Schuster untersucht zwei neue spezielle Regelungen näher, nämlich zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie zu Mitarbeiterrabatten. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge aus abgabenrechtlicher Sicht erscheint erweiterungswürdig und die neue Regelung zu den Mitarbeiterrabatten in wesentlichen Punkten klärungs- und verbesserungswürdig.