Das BFG hatte in zwei Fällen zu prüfen, ob Beiträge zur privaten Krankenversicherung Werbungskosten darstellen oder nicht und kam zu unterschiedlichen Schlüssen. Die Frage der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zu einer (privaten) Krankenversicherung als Werbungskosten scheine für bestimmte Berufsgruppen nicht abschließend geklärt zu sein. Die Rechtsprechung des BFG divergiere. Aus gesundheitspolitischen Gründen erscheine eine Erweiterung der Abzugsfähigkeit für alle Berufsgruppen angezeigt.