Bei Ablösezahlungen, die idR beim Wechsel eines Profifußballers geleistet werden, stelle sich die Frage der ertragsteuerlichen Einordnung. Durch den Wartungserlass 2015 zu den Vereinsrichtlinien habe dieses Thema an Bedeutung gewonnen, weil Vereine im Spitzenfußball künftig mit ihrem Profibetrieb der KöSt unterliegen. Da die Ablösezahlung dem Erwerb der Spielerlaubnis des Spielers diene und als konzessionsähnliches Recht selbständig bewertet werden könne, sei sie als Anschaffungswert für die Spielerlaubnis steuerlich zu aktivieren.