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Steuerliche Behandlung von Feuerwehrfesten (Drapela, SWK 22/2015, S. 1005)

Artikelrundschau August 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/766ÖStZ 2015, 610 Heft 20 v. 28.10.2015

Neben Spenden gehören für Feuerwehren die Abhaltung von Feuerwehrfesten zu den wichtigsten Möglichkeiten, die notwendigen finanziellen Mittel aufzutreiben. Abgabenrechtlich gelten Feuerwehren als KöR, weshalb sie - außer im Rahmen ihrer BgA - grundsätzlich nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Um eine übermäßige Konkurrenz zu den steuerpflichtigen Gastbetrieben zu vermeiden, sind Feuerwehrfeste an strenge Regelungen hinsichtlich Dauer, Zweck und Mittelverwendung gebunden.

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