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Bewertung von sonstigen langfristigen Rückstellungen nach dem RÄG 2014 und AbgÄG 2014 (Velte, RWZ 2015/63, S. 263)

Artikelrundschau August 2015 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/763ÖStZ 2015, 610 Heft 20 v. 28.10.2015

Die Rechnungslegung von langfristigen Rückstellungen außerhalb der Sozialkapitalrückstellungen nach dem UGB wurde bislang maßgeblich durch die dynamische Bilanzinterpretation nach Schmalenbach geprägt. Die Neuformulierung der Rückstellungsbewertung in der EU-Rechnungsrichtlinie 2013/34/EU hatte der österr Gesetzgeber zum Anlass genommen, in § 211 Abs 2 Satz 1 UGB idF RÄG 2014 eine künftige Abzinsung von Rückstellungen mit einer Laufzeit von über 1 Jahr mit einem "marktüblichen Zins" einzufordern.

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