Durch das RÄG 2014 würden sich im Bereich der latenten Steuern umfangreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage ergeben, da die Bildung der latenten Steuern in Zukunft wie in IFRS nach dem bilanzorientierten "Temporary Concept" erfolgen soll. Abgesehen vom Ansatzwahlrecht für latente Steuern auf Verlustvorträge sollte das zukünftige grundlegende UGB-Konzept der latenten Steuern für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften somit grundsätzlich jenem von IAS 12 entsprechen.