Mit dem RÄG 2014 werde die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU umgesetzt und das österr Bilanzrecht (weiter) modernisiert. Die Neuregelungen treten mit 20. 7. 2015 in Kraft und sind grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen des RÄG 2014 auf die Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung. Besonders hervorzuheben ist die Konsolidierungspflicht für Zweckgesellschaften.