Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 werde das Dritte Buch des UGB (§§ 189-283) umfassend reformiert. Dementsprechend groß sei auch die Anzahl jener Vorschriften, die den Übergang von der alten auf die neue Rechtslage regeln. Im Artikel werde zum einen das Ziel verfolgt, aufzuzeigen, dass sich iZm den Übergangsvorschriften zum RÄG 2014 eine Reihe von Zweifelsfragen stellten, die den Rechtsanwendern einen nicht unerheblichen Interpretationsspielraum offenlassen. Zusätzlich würden Vorschläge für eine sachgerechte Lösung von Problemen bei der Anwendung der Übergangsvorschriften präsentiert, um bestehende Unklarheiten zu bereinigen und einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten.