Im Urteil X AB hatte der EuGH zu beurteilen, ob die Mitgliedstaaten Währungsverluste iZm Investitionen in ausländische Tochtergesellschaften zum Abzug zulassen müssen. Der EuGH hat dies - im Unterschied zur Investition in ausländische Betriebsstätten (Urteil Deutsche Shell) - verneint. Der Beitrag beleuchtet dieses Ergebnis kritisch und beurteilt die Bedeutung des Urteils für die österr Rechtslage.