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Sachbezug für Elektrofahrzeuge: Vorrang der Ökologie vor dem Leistungsfähigkeitsprinzip (Varro, taxlex 7-8/2015, S. 251)

Artikelrundschau August 2015 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/753ÖStZ 2015, 609 Heft 20 v. 28.10.2015

Nach der neuen Sachbezugswerteverordnung (ab dem Veranlagungsjahr 2016) soll für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm (Elektrofahrzeuge) in den nächsten fünf Jahren "ein Sachbezugswert von null anzusetzen" sein (§ 4 Abs 1 Z 3 SachbezugV). Obwohl Umweltschutz zweifelsfrei ein wichtiges, gesamtgesellschaftliches Anliegen ist, erscheint diese Regelung systematisch und verfassungsrechtlich bedenklich.

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