Die Steuerreform 2015/16 mit ihrer Tarifsenkung bedürfe einer Gegenfinanzierung, wobei nicht unwesentliche Beträge aus der Ertragsbesteuerung von Immo-
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bilien generiert werden sollen. Die Änderungen betreffen den Bereich der Immobilienertragsbesteuerung bei Veräußerungen, weitere Neuerungen bringt die Steuerreform bezüglich der Abschreibungssätze, der Verteilungsdauer von Instandhaltungen/Instandsetzung sowie der gesetzlichen Vermutung eines Grundanteils im Bereich von Vermietung und Verpachtung. Die neuen Bestimmungen treten ab 1. 1. 2016 in Kraft.