Der AVAB diene dazu, zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtungen steuerlich zu berücksichtigen. Angesichts der im Individualsteuersystem ungleich höheren Steuerbelastung gehe es nicht darum, ein bestimmtes Familienmodell zu fördern, sondern die in bestimmten Haushaltssituationen bestehenden zivilrechtlichen Verpflichtungen in der Steuerbelastung angemessen zu berücksichtigen. Die Statistik zeige, dass die Anzahl der Alleinverdienerhaushalte merklich zurückgehe; die Entlastung sollte deshalb eine besonders treffsichere Maßnahme sein.