Seit dem URÄG 2008 seien kapitalmarktorientierte Unternehmen zur Aufstellung eines Corporate Governance-Berichts verpflichtet. Im Bericht solle sich das Unternehmen zu einem Corporate Governance Kodex bekennen, etwaige Regelabweichungen und deren Begründung möglichst nachvollziehbar darlegen und ergänzende Informationen, bspw zur Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, veröffentlichen. Im Rahmen der vorliegenden empirischen Untersuchung würde die aktuelle Praxis des Corporate Governance Reporting im Prime Market der Wiener Börse und deren Entwicklung im Zeitverlauf analysiert.