Am 30. 9. 2014 legte der RH den ersten Rechnungsabschluss des Bundes (BRA) nach den Bestimmungen des BHG 2013 vor. Fand die Vorlage der Eröffnungsbilanz noch einen breiten Widerhall in den Medien, sei dies bei der nunmehrigen Vorlage nicht der Fall gewesen. Den Abschlussrechnungen nach dem BHG 2013 dürfte damit das gleiche Schicksal beschieden sein wie den in den Jahren davor vorgelegten Jahresbestandsrechnungen und Jahreserfolgsrechnungen nach dem BHG 1986: Sie blieben weitgehend unbeachtet.