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(K)ein Umsatzsteuerjahresbescheid bei Beschwerdeanhängigkeit von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden? (Rauscher, SWK 33/2014, S. 1416)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/34ÖStZ 2015, 34 Heft 1 und 2 v. 26.1.2015

In zwei Fragestellungen des jüngst veröffentlichten Protokolls zur BAO (Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014) gehe es darum, ob das Finanzamt einen USt-Jahresbescheid erlassen darf, wenn eine Beschwerde gegen Bescheide über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen für dieses Jahr beim BFG "anhängig" sei. Demnach dürfe gemäß § 300 Abs 1 BAO das Finanzamt den USt-Jahresbescheid bis zur Erledigung der Beschwerde nicht erlassen. Diese Sichtweise sei weder zweckmäßig noch ergäbe sie sich zwingend aus dem Gesetzeswortlaut.

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