In zwei Fragestellungen des jüngst veröffentlichten Protokolls zur BAO (Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014) gehe es darum, ob das Finanzamt einen USt-Jahresbescheid erlassen darf, wenn eine Beschwerde gegen Bescheide über die Festsetzung von USt-Vorauszahlungen für dieses Jahr beim BFG "anhängig" sei. Demnach dürfe gemäß § 300 Abs 1 BAO das Finanzamt den USt-Jahresbescheid bis zur Erledigung der Beschwerde nicht erlassen. Diese Sichtweise sei weder zweckmäßig noch ergäbe sie sich zwingend aus dem Gesetzeswortlaut.