Die Vermietung von Wohnraum unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 % nach § 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG. Für Wohnanlagen im Wohnungseigentum greift der ermäßigte Steuersatz von 10 % für Kosten aus der Erhaltung, Verwaltung und dem Betrieb der Wohnanlagen nach § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG. Beiser untersucht die Frage, welche Nebenleistungen ebenso ermäßigt besteuert werden.