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Unselbständige Nebenleistungen zum Wohnen in Miete oder Wohnungseigentum (Beiser, SWK 31/2014, S. 1327)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Werbeabgabe, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2015/29ÖStZ 2015, 33 Heft 1 und 2 v. 26.1.2015

Die Vermietung von Wohnraum unterliegt dem ermäßigten Steuersatz von 10 % nach § 10 Abs 2 Z 4 lit a UStG. Für Wohnanlagen im Wohnungseigentum greift der ermäßigte Steuersatz von 10 % für Kosten aus der Erhaltung, Verwaltung und dem Betrieb der Wohnanlagen nach § 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG. Beiser untersucht die Frage, welche Nebenleistungen ebenso ermäßigt besteuert werden.

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