Die VO zur Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (PferdePauschV) biete eine vereinfachte Ermittlung der Vorsteuern im Zusammenhang mit der entgeltlichen Einstellung fremder Pferde, daneben bestehe Vorsteuerabzugsrecht nur sehr eingeschränkt. Es stehe jedoch frei, die Vorsteuern nach den allgemeinen Bestimmungen zu ermitteln. M. Mayr bietet einen Überblick.