In der Rs Sabou entschied der EuGH erstmals über die Rechte des Steuerpflichtigen im internationalen Amtshilfeverfahren auf der Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie. Er stellte fest, dass weder aus der Amtshilferichtlinie noch aus den Verteidigungsrechten Informations- bzw Mitwirkungsrechte abgeleitet werden können. Vor dem Hintergrund dieser Entscheidung sind die Änderungen des Amtshilfe-Durchführungsgesetzes durch das Budgetbegleitgesetz 2014 zu untersuchen.