Bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit sei die Betriebsstätte eine beliebte Investitionsform. Mit der Errichtung von Betriebsstätten in anderen Staaten gehen regelmäßig Vorlaufkosten für deren Gründung einher, andererseits könne deren Gründung scheitern. In beiden Fällen stelle sich die Frage der steuerlichen Berücksichtigung der Gründungskosten im Inland. Der Autor diskutiert die Behandlung solcher Gründungskosten.