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Kursverlust aus Fremdwährungskredit bei Grundstücksveräußerung nicht abzugsfähig

Info aktuellRechtsprechungBearbeiterin: Mag. Sabine SadloÖStZ 2015/3ÖStZ 2015, 4 Heft 1 und 2 v. 26.1.2015

Vorerst offen bleibt, ob auch das mit der ImmoESt eingeführte Werbungskostenabzugsverbot iZm privaten Grundstücksveräußerungen, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 30a Abs 1 EStG anwendbar ist, den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird. Denn im gegenständlichen Fall eines Ehepaars, das im Juli 2012 seine vier Jahre zuvor angeschaffte Liegenschaft veräußert hat, war nur ein Konvertierungsverlust aus dem seinerzeit in Schweizer Franken fremdfinanzierten Erwerb und nicht auch noch in § 16 Abs 1 Z 1 EStG normierte Schuldzinsen oder Renten und dauernde Lasten zu beurteilen. Diesbezüglich pflichtete der VfGH der Bundesregierung aber bei, dass bereits auf einfachgesetzlicher Ebene Währungsverluste, die iZm einem Fremdwährungskredit entstanden sind, im Unterschied zur Zinsenbelastung nicht zu den Einkünften aus Grundstücksveräußerungen gehören. Mangels Werbungskosteneigenschaft des durch die Konvertierung entstandenen Fremdwährungsverlusts scheidet eine Anwendung des § 20 Abs 2 2. TS EStG in den Anlassfallverfahren schon aus diesem Grund aus und hat der VfGH daher die Gesetzesprüfungsanträge des BFG vom 23. 6. 2014, siehe ÖStZ 2014/562, als unzulässig zurückgewiesen:

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