Mit dem StRefG 2015/2016 wurde die GrESt grundlegend novelliert. Die Neuregelungen treten mit 1. 1. 2016 in Kraft und sind grundsätzlich erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2015 verwirklicht werden. Eine klare Aussage, ob die Übertragung des Grundstücks im Jahr 2015 oder im Jahr 2016 vorteilhafter sei, könne angesichts der vielen Sachverhaltskonstellationen nicht getätigt werden.