Im Erlass vom 12. 6. 2014 habe die österr Finanzverwaltung die vom VwGH vertretene Rechtsansicht übernommen, wonach der im Abkommensrecht verwendete Begriff "Arbeitgeber" nach wirtschaftlichem Verständnis auszulegen ist. Dennoch blieben viele Fragen in Bezug auf die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung offen. Der Autor gibt einen Überblick über die Auslegung des Arbeitgeberbegriffs in ausgewählten europ Ländern.