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Stundungszinsen, Herabsetzung der Abgabenschuld

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/678ÖStZ 2015, 527 Heft 17 v. 4.9.2015

BAO: § 212 Abs 2

VwGH 26. 11. 2014, 2012/13/0114

Entscheidend dafür, ob eine nachträgliche Herabsetzung einer Abgabenschuld nach § 212 Abs 2 BAO rückwirkend bei der Festsetzung der Stundungszinsen einer Zahlungserleichterungsbewilligung (ZE) zu berücksichtigen ist, ist, ob diese Herabsetzung auch zu einer Reduktion des Rückstands führt, der Grundlage der Stundungszinsenberechnung war.

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