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"Kleine" Vermietung, Liebhaberei, unternehmerische Tätigkeit aber kein Vorsteuerabzug

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/676ÖStZ 2015, 526 Heft 17 v. 4.9.2015

UStG 1994: § 2 Abs 5 Z 2 (§ 12 Abs 1)

VwGH 30. 4. 2015, Ra 2014/15/0015

Im Erk vom 16. 2. 2006, 2004/14/0082, ist der VwGH zum Ergebnis gelangt, dass die umsatzsteuerliche Regelung einer verlustträchtigen Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum (sog "kleine" Vermietung iSd § 1 Abs 2 iVm § 6 LVO 1993, § 2 Abs 5 Z 2 iVm § 28 Abs 5 Z 4 UStG) nicht den Vorgaben der 6. EG-RL widerspricht. Die österreichische Regelung findet aus unionsrechtlicher Sicht ihrem materiellen Gehalt nach Deckung im Art 13 Teil B Buchstabe b der 5. EG-RL (nunmehr Art 135 MwStSystRL), wobei die innerstaatliche Regelung der in Rede stehenden Vermietung von Wohnraum (keine Umsatzsteuerpflicht, kein Vorsteuerabzug) als Steuerbefreiung unter Vorsteuerausschluss zu verstehen ist (vgl weiters zuletzt etwa das Erk vom 26. 4. 2012, 2011/15/0175).

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