EStG 1988: §§ 30 und 31
VwGH 2. 10. 2014, 2012/15/0083
Bei einem Geschäftsanteil eines Gesellschafters an einer GmbH handelt es sich um ein einheitliches Wirtschaftsgut. Eine Identifizierbarkeit der einzelnen erworbenen "Tranchen" am einheitlichen Geschäftsanteil besteht damit nicht.