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Beteiligungsveräußerung, Einkünfte, Fruchtgenussablöse

JudikaturBearbeiter: Dr. Josef FuchsÖStZ 2015/674ÖStZ 2015, 526 Heft 17 v. 4.9.2015

EStG 1988: § 31 Abs 1

VwGH 4. 9. 2014, 2011/15/0039

Die Bestimmungen des § 31 Abs 1 EStG sollten vor der (grundlegenden) Reform der Besteuerung von Kapitalvermögen durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl I 2010/111, die Einmalbesteuerung von Gewinnen aus Körperschaften sicherstellen und aufgespeicherte Gewinne, die auf Ebene des Anteilseigners noch nicht erfasst wurden, im Zeitpunkt der Veräußerung der Besteuerung zuführen.

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