Die Korrektur der Vorsteuern bei gemischt genutzten beweglichen Gegenständen durch Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine werde auf neue Beine gestellt. Der UStR-Wartungserlass 2014 sehe in der neuen Rz 479 vor, dass dies mit dem Regime der Vorsteuerberichtigung geschehen solle. Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, warum diese Änderung notwendig geworden ist und thematisiert die daraus resultierenden Probleme.