Bereits mit der GrEStG-Novelle 2014 (BGBl I 2014/36) sei der Grundstein dafür gelegt worden, dass künftig wieder eine Selbstberechnung der Eintragungsgebühr und eine gemeinsame Entrichtung mit der Grunderwerbsteuer möglich werden. Mit der Gerichtsgebühren-Novelle 2014 (BGBl I 2015/19) seien auch die Voraussetzungen im GGG in Form einer Verordnungsermächtigung geschaffen worden. Diese Verordnungen seien nun erlassen worden. Der Autor stellt den wesentlichen Inhalt der VO vor.