In Ö sei derzeit im Rahmen eines Abgabenverfahrens die Einholung von Konteninformationen bei Banken nicht möglich. Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses sei nur aufgrund einer gerichtlichen Bewilligung wegen vorsätzlichen Finanzvergehen gegenüber den Finanzbehörden möglich. Nunmehr würden im Rahmen der Steuerreform 2015/2016
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