Im Beitrag wird vor allem die Frage behandelt, ob sich der Begriff der formellen Rechtskraft durch das Inkrafttreten im FVwGG 2012 (bzw als Folge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012) im Abgabenrecht geändert hat. Diese Frage ist im Anwendungsbereich des AVG und des VwGVG strittig.