Im Bankenpaket sei ua vorgesehen, ein beim BMF zentral verwaltetes Kontenregister einzurichten, um Gerichten und den Abgabenbehörden des Bundes die Möglichkeit zu verschaffen, einen Überblick darüber zu bekommen, über welche Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes Konto/Depot haben. Die einfache und schnelle Erlangung von Kontoinformationen im abgabenrechtlichen Verfahren verfolge das Ziel der Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung.