In der Praxis haben sich Verträge herausgebildet, durch die eine Gesellschaft einen Dritten beauftragt, ihren Betrieb grundsätzlich autonom und weisungsfrei zu führen. Derartige Betriebsführungsverträge seien prinzipiell gesellschaftsrechtlich zulässig. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung liege jedoch vieles im Dunkeln. Der Autor will mit seinem Beitrag eine praxisbezogene Hilfestellung bieten.