Das "Recht auf eine gute Verwaltung" sei in Art 41 der Europäischen Grundrechte-Charta als allg Grundsatz des Unionsrechts verankert und auch in Verwaltungsverfahren vor mitgliedstaatlichen Behörden zu berücksichtigen. Hier stelle sich die Frage, welche Bedeutung diesem Grundrecht bei Verfahrensfehlern zukommt und ob über die nationale Rechtsordnung hinausgehende Rechte vermittelt würden. Gunacker-Slawitsch untersucht im Teil 1 den unionsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör als einen Teilaspekts des Rechts auf eine gute Verwaltung.