Das BFG habe die Frage an den VfGH herangetragen, ob die VO zu Art 19 des Steuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein im Einklang mit dem Gesetz stehe. Im Schrifttum seien bereits Zweifel an der Gesetzmäßigkeit geäußert worden. Die Autoren bieten einige Überlegungen zu Argumentationen, die im Laufe des Verfahrens relevant sein könnten.